Am 13.11.1985 reiste der hochrangige BGH -Bundesanwalt Bruno Jost extra von Karlsruhe zu dem BKA in Meckenheim, um den „Kronzeugen“ der Westberliner Staatsanwaltschaft Herrn Manfred G. Meyer zu instruieren: „ was nicht passieren darf – ist nicht passiert!“. Ende Februar desselben Jahres war Meyer bei der exillibyschdeutschen Terrororganisation-Borkan ausgestiegen, die von Westberlin aus eine blutige Spur quer durch Europa gezogen hatte. Und das mit der aktenkundigen